CHF 130.00 pro Stunde
Wenn Sie Leistungen ohne ärztliche Verordnung ausserhalb der Versicherungsleistungen beanspruchen möchten, wie z.B. klassische Massagen, so können Sie sich gerne als Privatperson behandeln lassen (Selbstzahler). Ansonsten ist eine Physiotherapie-Verordnung zwingend.
CHF 35.00
werden von den Zusatzversicherungen (Alternativ-, Komplementärversicherungen) der Krankenkassen übernommen. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse über die individuelle Kostenbeteiligung.
Ist bei der Krankenkasse/Zusatzversicherung nicht angemeldet.
gehören zur Grundleistung in der Gesundheitsversorgung gemäss Krankenversicherungsgesetz. Sie werden deshalb, sofern ärztlich verordnet, von der Kranken-, Unfall- sowie Invaliditätsversicherung übernommen.
Wir sind registriert bei EMR, ASCA, EGK, Helsana und Visana.
Das Verordnungsformular zur Physiotherapie steht Ihnen hier zum Download bereit.
Das Verordnungsformular für radiale Stosswellentherapie (rESWT) nach der Methode SwissDoIorCIast@ steht Ihnen hier zum Download bereit.
08:00 bis 11:30 Uhr
13:30 bis 18:30 Uhr
08:00 bis 11:30 Uhr
13:30 bis 16:30 Uhr
Mittwoch
15:00 bis 20:00 Uhr
An Wochenenden und Feiertagen bleibt unsere Praxis geschlossen.